Die GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Von den Sachverständigen im Verbund der GWG werden psychologische und regional fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden (Jugendamt) erstellt.
Hauptsächlich werden folgende gerichtlich beauftragte Fragestellungen bearbeitet:
- Familienpsychologische Gutachten bei Sorge- und Betreuungsregelungen/ Umgangsrechtsfragen
 - Familienpsychologische Begutachtung bei Kindeswohlgefährdung, Fragen zur Erziehungsfähigkeit
 - Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Aussagepsychologische Gutachten
 - Begutachtung bei Fragen der Unterbringung von Jugendlichen
 - Prognosegutachten
 - Begutachtung bei Adoptionsfragen
 - Begutachtung bei Namensänderung
 - Kindeswohlfragen der Verwaltungsgerichte